Abnahme von Kleinkläranlagen
Nach dem Neubau einer vollbiologischen Kleinkläranlage oder der Nachrüstung einer Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe erfolgt die Abnahme durch den zuständigen Aufgabenträger. Mit der Abnahme bestätigt der Aufgabenträger die ordnungsgemäße Errichtung der Kleinkläranlage entsprechend den Vorgaben der wasserrechtlichen Erlaubnis. Im Seminar werden neben den inhaltlichen Schwerpunkten einer Abnahme auch die Dokumentation und die Durchführung der Abnahme sowie die Verantwortlichkeiten des Betreibers erörtert.
Termin: 24.04.12
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Programm Anmeldung_Abnahme von Kleinkläranlagen.pdf | 109.49 KB |