Fachkunde- und Fortbildungslehrgänge im Bereich Abfall gemäß EfbV und TgV
Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und der Transportgenehmigungsverordnung (TgV) sind alle für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes sowie eines Abfalleinsammlungs- und Transportbetriebes verantwortlichen Personen verpflichtet, die für die Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendige Fachkunde durch die Teilnahme an einem entsprechenden Fachkundelehrgang nachzuweisen.
Danach besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung. Mindestens alle zwei Jahre (§11 EfbV) bzw. drei Jahre (§6 TgV) ist für das Entsorgungs- und Transportpersonal die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vorgeschrieben, auch für Betriebsbeauftragte für Abfall.
Eine Anerkennung der Lehrgänge durch die Landesdirektion Leipzig liegt vor.
Termine für den Fortbildungslehrgang:
27.04./28.04.12
21.09./22.09.12
19.10./20.10.12
30.11./01.12.12
Termin für den Fachkundelehrgang:
09.11./10.11. und 16.11./17.11.12
Bei der Auswahl des Termins beachten Sie bitte die Gültigkeit Ihres Zertifikates.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| BDZ_Abfalllehrgänge 2012.pdf | 136.18 KB |