Workshop: Aktueller Sachstand und beabsichtigte Änderungen des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Das BDZ lädt am 1. Dezember 2011 von 13 bis 18 Uhr zum Workshop „Aktueller Sachstand und beabsichtigte Änderungen des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts“ ein. Mit der beabsichtigten Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht weitreichend erneuert. Ziel ist dabei eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft. Die Kreislaufwirtschaft wird damit konsequent auf die Abfallvermeidung und das Recycling ausgerichtet.
Schwerpunkte der Veranstaltung werden sein:
- Geltungsbereich des neuen Gesetzes, Abgrenzung zum Abfallbegriff, neue Ausnahmen,
- Begriffsbestimmungen – neue Definitionen u. a. Abfallbegriff, Nebenprodukte, Ende der Abfalleigenschaft, Recycling, Verwertung und Beseitigung,
- Neuregelung der Abfallhierarchie,
- Abfallvermeidungsprogramme durch die öffentliche Hand,
- neue Recyclingquoten und Vorgaben für die Sammlung,
- Neugestaltung der Überwachung, wie die Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nicht gefährlicher Abfälle,
- Entsorgungsfachbetriebe – höhere Anforderungen an Zertifizierer, Überwachung und Kontrolle,
- Inkrafttreten der neuen Regelungen – Verkündung, Übergangsregelungen.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie im beigefügten Programmablauf. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das Anmeldeformular.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Workshop KrW-AbfG.pdf | 277.05 KB |
| Anmeldeformular.pdf | 106.03 KB |