Workshop: Aktueller Sachstand und beabsichtigte Änderungen des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

Das BDZ lädt am 1. Dezember 2011 von 13 bis 18 Uhr zum Workshop „Aktueller Sachstand und beabsichtigte Änderungen des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts“ ein. Mit der beabsichtigten Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht weitreichend erneuert. Ziel ist dabei eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft. Die Kreislaufwirtschaft wird damit konsequent auf die Abfallvermeidung und das Recycling ausgerichtet.

Schwerpunkte der Veranstaltung werden sein:

  • Geltungsbereich des neuen Gesetzes, Abgrenzung zum Abfallbegriff, neue Ausnahmen,
  • Begriffsbestimmungen – neue Definitionen u. a. Abfallbegriff, Nebenprodukte, Ende der Abfalleigenschaft, Recycling, Verwertung und Beseitigung,
  • Neuregelung der Abfallhierarchie,
  • Abfallvermeidungsprogramme durch die öffentliche Hand,
  • neue Recyclingquoten und Vorgaben für die Sammlung,
  • Neugestaltung der Überwachung, wie die Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nicht gefährlicher Abfälle,
  • Entsorgungsfachbetriebe – höhere Anforderungen an Zertifizierer, Überwachung und Kontrolle,
  • Inkrafttreten der neuen Regelungen – Verkündung, Übergangsregelungen.

Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie im beigefügten Programmablauf. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das Anmeldeformular.

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Anmeldeformular.pdf106.03 KB